Waffenbesitzkarte

Bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte ist es erforderlich der Behörde einen Nachweis vom sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen, §25 Waffengesetz 1996 iVm §§4 und 5 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (Waffenführerschein) zu erbringen.

Waffenführerscheine werden in Kooperation mit der Jagdstube Bauer OG angeboten.
Zwecks Terminvereinbarung nehmen Sie bitte hier Kontakt auf:

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